Auszug

Kompensation, §§ 250, 251 BGB

Kompensation

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Kompensation, §§ 250, 251 BGB

Kompensation, §§ 250, 251 BGB: Ausgleich

  • Wertinteresse: Ersatz in Geld; „fiktive“ Abrechnung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Kompensation? Auf welches Interesse ist sie gerichtet?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B vollständig und irreparabel zerstört wird. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Autos oder auf Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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