Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Mittelbarer Besitz, §§ 868 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mittelbarer Besitz, §§ 868 ff. BGB
Auch mehrstufiges Besitzmittlungsverhältnis möglich, § 871 BGB: z.B. Untermieter besitzt für Hauptmieter, Hauptmieter besitzt für Vermieter
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann der mittelbare Besitzer einem weiteren Oberbesitzer den Besitz mitteln?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Vermieter V vermietet einen Motorroller an Mieter E. Ohne Vs Wissen veräußert E den Motorroller an Dritten D. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Vermieter V vermietet einen Motorroller an Mieter E. Ohne Vs Wissen veräußert E den Motorroller an Dritten D. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
Mieter M mietet von Vermieter V eine Garage. Als er vorübergehend kein Auto hat, vermietet M die Garage an U, damit dieser sein Motorrad dort abstellen kann. Welche Aussagen über den Besitz an der Garage sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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