Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Besitz, §§ 854 ff. BGB
Besitz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Besitz, §§ 854 ff. BGB
Unmittelbarer und mittelbarer Besitz
- Unmittelbarer Besitz, § 854 BGB: Sachherrschaft selbst ausgeübt
- Mittelbarer Besitz, § 868 BGB: Sachherrschaft durch anderen vermittelt
- „Besitz“ i.S.d. Gesetzes meint grds. jede Form des Besitzes (unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz)
- Ausnahme insb. verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Nur unmittelbarer Besitz
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Formen des Besitzes werden unterschieden? Welche Form ist gemeint, wenn im Gesetz von „Besitz“ die Rede ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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