Auszug

Besitz, §§ 854 ff. BGB

Besitz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Besitz, §§ 854 ff. BGB

Unmittelbarer und mittelbarer Besitz

  • Unmittelbarer Besitz, § 854 BGB: Sachherrschaft selbst ausgeübt
  • Mittelbarer Besitz, § 868 BGB: Sachherrschaft durch anderen vermittelt
  • Besitz“ i.S.d. Gesetzes meint grds. jede Form des Besitzes (unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz)
    • Ausnahme insb. verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Nur unmittelbarer Besitz

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Formen des Besitzes werden unterschieden? Welche Form ist gemeint, wenn im Gesetz von „Besitz“ die Rede ist?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Welche Aussagen sind richtig?

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