- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB
Erfüllung ggü. beschränkt Geschäftsfähigem, § 362 I BGB: Keine Willenserklärung, sondern Realakt; aber wegen Sorgerecht der Eltern, § 1626 BGB, analog § 107 BGB keine Empfangszuständigkeit
- Verfügungsgeschäft wirksam, wenn lediglich rechtlich vorteilhaft, z.B. Übereignung
- Schuldrechtliche Forderung erlischt nicht, da analog § 107 BGB Einwilligung oder Erfüllung ggü. gesetzlichem Vertreter erforderlich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Darf zur Erfüllung von Verbindlichkeiten direkt an beschränkt Geschäftsfähige geleistet werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Der 16-jährige M hat mit Einwilligung seiner Eltern bei V ein Fahrrad gekauft. V übergibt und übereignet das Fahrrad direkt an M, ohne dass die Eltern hieran beteiligt werden oder zustimmen. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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