- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
1.Verstehen
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
Eigentum: Substanzverletzung, unerlaubte Benutzung, Eindringen (z.B. Drohnenflug über Grundstück), Sachentziehung (z.B. Veräußerung), Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
- Umstritten bei Weiterfressermangel
- Versicherungsrückstufung z.B. nach Autounfall
- Bei Kaskoversicherung ist Rückstufung Schaden aus Eigentumsverletzung
- Bei reiner Haftpflichtverletzung nicht, weil Haftpflichtversicherung nicht eigenes Eigentum versichert, sondern Eigentum anderer
2.Wiederholen
Wann liegt eine Verletzung des Eigentums i.S.d. § 823 I BGB vor?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
