Auszug

Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB

Kündigung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB

Beendigung

  • Freies Kündigungsrecht, § 648 BGB
    • Bei Kündigung des Bestellers trotzdem Vergütungsverpflichtung, § 648 2 BGB: Abzgl. dessen, was Werkunternehmer dadurch erspart, erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt
  • Spezielles Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, § 648a BGB: Dann nur Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
    • Bei Kündigung des Bestellers nur Vergütungsverpflichtung für bereits erbrachte Leistungen, § 648a V BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Möglichkeiten zur Beendigung des Werkvertrags stehen den Parteien zur Verfügung?

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