Auszug

Leihe, §§ 598 ff. BGB

LeiheLeihvertrag

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Leihe, §§ 598 ff. BGB

Leihe, §§ 598 ff. BGB: Unentgeltliche Variante des Mietvertrags gem. §§ 535 ff. BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem Leihvertrag?

3.
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Frage 1

A überlässt B für drei Monate kostenlos sein Fahrrad, damit dieser damit zur Arbeit fahren kann. Leider vergisst er leicht fahrlässig, den B darauf hinzuweisen, dass dieser vor der ersten Fahrt nochmal die Bremsen nachziehen soll. Deshalb verursacht B einen Unfall, bei dem er sich den Arm bricht. Kann B gem. § 280 I BGB Schadensersatz verlangen?

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Frage 2

A überlässt B für drei Monate kostenlos sein Fahrrad, damit dieser damit zur Arbeit fahren kann. Leider vergisst er leicht fahrlässig, den B darauf hinzuweisen, dass dieser vor der ersten Fahrt nochmal die Bremsen nachziehen soll. Deshalb verursacht B einen Unfall, bei dem er sich den Arm bricht. Kann B gem. § 280 I BGB Schadensersatz verlangen?

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