Auszug

Selbsthilfe des Besitzers / Gewaltrechte, § 859 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Selbsthilfe des Besitzers / Gewaltrechte, § 859 BGB

  • Selbsthilferechte auch gegen fehlerhaft besitzenden Rechtsnachfolger, § 859 IV BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Können Besitzwehr und Besitzkehr auch eingesetzt werden, wenn der Störer wechselt (z.B. Dieb wirft gestohlene Handtasche seinem Mittäter zu)?

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