Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
Schadensersatz statt Leistung wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung
1.Verstehen
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Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung; wenn Schaden theoretisch noch durch Leistung oder ordnungsgemäße Nacherfüllung behebbar (z.B. Mangelschaden) bei erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Leistung / Nacherfüllung
- Nur bei eigener Vertragstreue des Gläubigers
- Mit Erfüllungsanspruch elektive Konkurrenz, § 281 IV BGB: Schadensersatzverlangen schließt Leistung aus
2.Wiederholen
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Frage
In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht- bzw. Schlechtleistung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Einzelhändler E mietet bei V für einen Tag einen Motorroller für eine besondere Verkaufsaktion. Da V genau diesen Roller an diesem Tag spontan privat nutzen möchte, weigert sie sich, Roller zur Verfügung zu stellen. E entgeht deshalb ein Gewinn i.H.v. 1.000€. Kann er vertraglichen Schadensersatz verlangen?
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