Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Gutgläubiger ErwerbErwerb vom Nichtberechtigten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
- Erwerb dann trotzdem vom Nichtberechtigten: z.B. Erwerber erwirbt Mietsache gutgläubig vom unberechtigt als Veräußerer auftretenden Mieter (nicht etwa vom Vermieter, der eigentlich Eigentümer ist)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Erwirbt der Erwerber beim gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten oder vom Eigentümer?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Künstler K veräußert eine Skulptur an Sammler S. S denkt in gutem Glauben, dass K der Eigentümer der Skulptur ist. Tatsächlich hat K sie aus dem Museum M gestohlen. S behält die Skulptur 10 Jahre lang. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Von wem erwirbt der Erwerber Eigentum beim gutgläubigen Erwerb?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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