Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Sukzession
SukzessionRechtsnachfolgeUniversalsukzessionSingularsukzessionGesamtrechtsnachfolgeEinzelrechtsnachfolge
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sukzession
Sukzession / Rechtsnachfolge: Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere
- Universalsukzession / Gesamtrechtsnachfolge: Hinsichtlich aller Rechtspositionen, z.B. Universalsukzession durch Erbe gem. § 1922 BGB
- Singularsukzession / Einzelrechtsnachfolge: Hinsichtlich bestimmten einzelnen Gegenstandes oder Rechtes, z.B. Käufer vermieteten Hauses tritt ein in Mietvertrag (Vertragsübernahme) gem. § 566 I BGB („Kauf bricht nicht Miete“)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Begriff „Sukzession“? Welche Formen werden unterschieden?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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