Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Kfz-Haftung A
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kfz-Haftung A
Abschleppfälle: z.B. abgeschlepptes Fahrzeug während des Transports beschädigt
- Abschleppendes und abgeschlepptes Fahrzeug eine Betriebseinheit, sobald abgeschlepptes Fahrzeug verladen
- Keine Haftung nach §§ 7 I, 18 I StVG: Nur vertragliche oder sonstige deliktische Ansprüche
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Greift die Kfz-Haftung, wenn ein abgeschlepptes Kfz beim Transport durch den Abschleppunternehmer beschädigt wird?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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