Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Störungen im Schuldverhältnis
Unmöglichkeit: Persönliche Unmöglichkeit, § 275 III BGB
Persönliche Unmöglichkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unmöglichkeit: Persönliche Unmöglichkeit, § 275 III BGB
Persönliche Unmöglichkeit / moralische Unmöglichkeit, § 275 III BGB: Persönliches Unvermögen, d.h. aus persönlichen Gründen (≠ durch Dritte) Leistungspflicht unzumutbar; z.B. Sängerin verweigert Auftritt nach Tod ihres Kindes
- Abwägung mit Leistungsinteresse des Gläubigers: Motive des Schuldners umso höher zu bewerten, je nachvollziehbarer für Außenstehenden
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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