Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB
VerbrauchergeschäfteUnternehmergeschäfte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB
Verbrauchergeschäfte und Unternehmergeschäfte
- Bei Verbrauchergeschäften, § 310 III BGB: Zwischen Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB
- Uneingeschränkte AGB-Kontrolle gem. §§ 305 ff. BGB, § 310 III BGB
- AGB gelten grds. als vom Unternehmer gestellt, § 310 III Nr. 1 BGB
- Auch bei Einmalbedingungen eingeschränkte AGB-Kontrolle, § 310 III Nr. 2 BGB
- Bei Unternehmergeschäften: Verwendung von AGB ggü. Unternehmer gem. § 14 BGB oder juristischer Person des öffentlichen Rechts
- Nur eingeschränkte AGB-Kontrolle, § 310 I 1 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unterliegen vorformulierte Bedingungen auch der AGB-Kontrolle, wenn sie ggü. Unternehmern verwendet werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Händler H verwendet beim Verkauf an Unternehmer U seine formularmäßigen „allgemeinen Verkaufsbedingungen“. Darin ist ein genereller Haftungsausschluss geregelt. U hält die Klausel für unwirksam gem. § 309 Nr. 7 lit. a, lit b BGB. Zu Recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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