Auszug

Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB

VerbrauchergeschäfteUnternehmergeschäfte

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB

Verbrauchergeschäfte und Unternehmergeschäfte

  • Bei Verbrauchergeschäften, § 310 III BGB: Zwischen Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB
    • Uneingeschränkte AGB-Kontrolle gem. §§ 305 ff. BGB, § 310 III BGB
    • AGB gelten grds. als vom Unternehmer gestellt, § 310 III Nr. 1 BGB
    • Auch bei Einmalbedingungen eingeschränkte AGB-Kontrolle, § 310 III Nr. 2 BGB
  • Bei Unternehmergeschäften: Verwendung von AGB ggü. Unternehmer gem. § 14 BGB oder juristischer Person des öffentlichen Rechts
    • Nur eingeschränkte AGB-Kontrolle, § 310 I 1 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Unterliegen vorformulierte Bedingungen auch der AGB-Kontrolle, wenn sie ggü. Unternehmern verwendet werden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Händler H verwendet beim Verkauf an Unternehmer U seine formularmäßigen „allgemeinen Verkaufsbedingungen“. Darin ist ein genereller Haftungsausschluss geregelt. U hält die Klausel für unwirksam gem. § 309 Nr. 7 lit. a, lit b BGB. Zu Recht?

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