Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Realsicherheiten des Mobiliarsachenrechts
Eigentumsvorbehalt: Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, § 161 I BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Eigentumsvorbehalt: Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, § 161 I BGB
Konsolidation: Zusammentreffen von beschränkt dinglichem Recht und Vollrecht
- Vollrecht saugt beschränktes Recht auf, Rechtsgedanke des § 1256 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was passiert, wenn der Inhaber des Anwartschaftsrecht aus anderen Gründen als durch Bedingungseintritt Eigentümer wird?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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