Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Störungen im Schuldverhältnis
Unmöglichkeit: Praktische Unmöglichkeit, § 275 II BGB
Praktische Unmöglichkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unmöglichkeit: Praktische Unmöglichkeit, § 275 II BGB
Rechtsfolge
- Leistungspflicht entfällt nicht kraft Gesetzes („kann die Leistung verweigern“, § 275 II BGB)
- Aber Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners: Einrede (muss geltend gemacht werden)
- Aus Inhalt des Schuldverhältnisses kann sich anderes ergeben, z.B. wegen Abschluss in Kenntnis der erschwerenden Umstände
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Rechtsfolge hat die praktische Unmöglichkeit? Entfällt die Leistungspflicht wie bei der echten Unmöglichkeit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber offensichtlich unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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