Auszug

Gewährleistung: Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gewährleistung: Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB

Aufwendungsersatzansprüche des Käufers

  • Erforderliche Aufwendungen / Nacherfüllungskosten, § 439 II BGB: Insb. Transport- und Materialkosten
  • Entfernen, Einbau und Anbringen, § 439 III BGB („Parkett-Fälle“, „Fliesenleger-Fälle“): Seit 2018 für alle Kaufverträge verschuldensunabhängig
  • Sonderbestimmungen beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 IV BGB: Verbraucher kann Vorschuss verlangen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wer muss für die Nacherfüllung erforderliche Kosten tragen? Schuldet der Verkäufer z.B. Ersatz für Transportkosten oder Aus- und Einbaukosten?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft bei B ein Fahrrad. Im Nachhinein findet A heraus, dass das Rad bereits bei Übergabe mangelhaft war. A verlangt Nachlieferung. B möchte lieber nachbessern. Wonach richtet sich die Art der Nacherfüllung?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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