Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Rechtsgeschäft und Vertragsschluss
Internet-„Versteigerungen“ („eBay-Fälle“)
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Internet-„Versteigerungen“ („eBay-Fälle“)
Vorzeitiger Abbruch der „Auktion“ durch den Verkäufer
- Berechtigter Auktionsabbruch nach Plattform-AGB: Kein Vertragsschluss
- Unberechtigter Auktionsabbruch
- Vertragsschluss mit dem derzeit Höchstbietendem
- Wenn nicht erfüllbar Schadensersatz in Höhe des Werts abzgl. des Gebots
- Aber „Abbruchjäger“ handeln rechtmissbräuchlich, § 242 BGB: Bieter, die nur an Schadensersatz interessiert sind, keine ernsthafte Kaufabsicht haben
- Es sei denn Verkäufer handelt auch rechtsmissbräuchlich, z.B. durch Mitbieten mit „Fake-Account“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was passiert im Falle des vorzeitigen Abbruchs einer „Auktion“ durch den Verkäufer?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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