Auszug

Vormerkung: Bestellung / Ersterwerb, §§ 883, 885 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vormerkung: Bestellung / Ersterwerb, §§ 883, 885 BGB

Gutgläubiger Ersterwerb vom Nichtberechtigten, §§ 892, 893 Alt. 2 BGB analog: Zwar keine Verfügung, aber verfügungsähnlich, da durch Vormerkung Schutz fast wie durch Eigentumserwerb

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Kann eine Vormerkung vom Nichtberechtigten bestellt werden, wenn der Erwerber gutgläubig ist?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

K kauft von N ein Grundstück. Zu seinen Gunsten wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Später findet K heraus, dass N überhaupt nicht Eigentümer des Grundstücks ist und zu Unrecht als Eigentümer eingetragen war. K wird kurz darauf als Eigentümerin eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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