Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Erlöschen des Schuldverhältnisses
Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Aufrechnung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Rechtsfolge
- Hauptforderung erlischt, § 389 BGB: Rückwirkend zum Zeitpunkt Entstehens der Aufrechnungslage in Höhe der Gegenforderung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist die Rechtsfolge einer Aufrechnung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft bei B im Jahr 2019 einen Computer für 10.000€. A zahlt nicht. Im Jahr 2022 kauft B bei A einen Gebrauchtwagen für 10.000€. B zahlt nicht. Im Jahr 2024 erklärt B die Aufrechnung der zwei Forderungen. A beruft sich auf Verjährung und verlangt Zahlung. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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