Auszug

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Aufrechnung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Rechtsfolge

  • Hauptforderung erlischt, § 389 BGB: Rückwirkend zum Zeitpunkt Entstehens der Aufrechnungslage in Höhe der Gegenforderung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was ist die Rechtsfolge einer Aufrechnung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft bei B im Jahr 2019 einen Computer für 10.000€. A zahlt nicht. Im Jahr 2022 kauft B bei A einen Gebrauchtwagen für 10.000€. B zahlt nicht. Im Jahr 2024 erklärt B die Aufrechnung der zwei Forderungen. A beruft sich auf Verjährung und verlangt Zahlung. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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