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Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff.
1.Verstehen
Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff.
Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff. BGB
Beschränkt dingliches Recht, Grundstück auf bestimmte Art zu nutzen: Tun, Dulden oder Unterlassen des Eigentümers eines Grundstücks („dienendes Grundstück“) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“)
Im Grundbuch einzutragen
Beispiele
Insb. Wegerecht
Daneben auch Notwegerecht, § 917 BGB: Nicht im Grundbuch eingetragen
Insb. Grenz-Zaun-Beseitigungsverbot mit Erhaltungspflicht
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, §§ 1090 ff. BGB: Betreffen Person, nicht Grundstück; z.B. Wohnrecht
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Grunddienstbarkeit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
E möchte über das Grundstück seines Nachbarn N gehen, um seine Garage zu erreichen. Beide einigen sich auf ein Wegerecht und lassen dies im Grundbuch eintragen. Später verkauft N sein Grundstück an Käufer K. Welche Aussagen sind richtig?
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