Auszug

Mitverschulden, § 254 BGB

Mitverschulden

1.
Verstehen

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Mitverschulden, § 254 BGB

Mitverschulden Dritter, § 254 II 2 BGB: Entsteht der Schaden im Rahmen eines Schuldverhältnisses, wird Geschädigtem Mitverschulden seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter gem. § 278 BGB zugerechnet

  • Nach g.h.M. müsste wegen redaktionellen Fehlers der § 254 II 2 BGB eigentlich ein selbständiger § 254 III BGB sein
  • § 254 II 2 BGB gilt auch für § 254 I BGB
  • Rechtsgrundverweisung für Erfüllungsgehilfen gem. § 278 1 Alt. 2 BGB in § 254 II 2 BGB: Bereits vor Schädigung Schuldverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem erforderlich (selten)
  • Auch für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB analog und Organe, § 31 BGB analog

2.
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Frage

Ist dem Geschädigten auch ein Mitverschulden Dritter zuzurechnen?

3.
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Frage 1

Auf dem Hof seines Mietshauses verursacht A schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto seines Vermieters B beschädigt wird. Allerdings hat auch der Hausmeister H einen Verschuldensanteil von 25% am Unfall, da er pflichtwidrig Gegenstände im Hof lagerte und so die Ausfahrt erschwerte. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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