Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktsfähigkeit, §§ 827, 828 BGB
DeliktsfähigkeitVerschuldensfähigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Deliktsfähigkeit, §§ 827, 828 BGB
Ausschluss und Minderung der Deliktsfähigkeit
- Volljährige, § 827 BGB
- Bewusstlosigkeit, § 827 1 BGB: Deliktsunfähig
- Keine freie Willensbildung möglich (Geisteskranke), § 827 1 BGB: Deliktsunfähig
- Selbstverursachter Vollrausch durch Drogen, insb. Alkohol, § 827 2 BGB: Nicht deliktsunfähig; nur Vorsatz ausgeschlossen aber verpflichtet wie bei Fahrlässigkeit, § 827 2 BGB
- Minderjährige, § 828 BGB
- Jünger als sieben Jahre, § 828 I BGB: Deliktsunfähig
- Zwischen sieben und zehn Jahren bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, § 828 II BGB: Nur für Vorsatz verantwortlich
- Ansonsten, § 828 III BGB: Nach Einsichtsfähigkeit
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wer ist nicht voll deliktsfähig?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist sechs Jahre alt. Er beschädigt beim Spazierengehen das Auto des B. Kann dieser vor Gericht erfolgreich Schadensersatz von A fordern?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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