Auszug

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Bedingung für Übereignung zusätzlich Erfüllung weiterer Forderungen (z.B. aus früheren Kaufverträgen)

  • Möglich bei weitergehenden Forderungen des Vorbehaltsverkäufers selbst: Insb. Kontokorrentvorbehalt (Eigentumsvorbehalt bis Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers gegen Verkäufer)
  • Nichtig soweit Forderungen eines Dritten, § 449 III BGB; schuldrechtliche und dingliche Nichtigkeit; zumindest einfacher Eigentumsvorbehalt bleibt dann bestehen; insb. kein Konzernvorbehalt (Bedingung Erfüllung sämtlicher Forderungen ggü. konzernangehörigen Firmen)

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Verkäufer V verkauft an Käufer K ein Auto für 20.000€. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass V Eigentümer des Autos bleibt, bis K den Kaufpreis bezahlt und auch ein früheres Darlehen i.H.v. 5.000€ beglichen hat. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Verkäufer V verkauft an Käufer K ein Auto für 20.000€. Im Kaufvertrag ist ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart, nach dem V Eigentümer bleibt, bis K auch eine ausstehende Kfz-Reparaturrechnung von 2.000€ bei einem Tochterunternehmen T von V beglichen hat.

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Frage 3

Verkäuferin V verkauft ein Auto an Käufer K unter einfachem Eigentumsvorbehalt. K veräußert sein Anwartschaftsrecht an die Dritte D. Später vereinbaren V und K einen Kontokorrentvorbehalt, wonach das Eigentum am Auto erst übergeht, wenn K alle weiteren offenen Rechnungen ggü. V beglichen hat. Welche Aussagen sind richtig?

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