Auszug

Gattungsschuld, § 243 I BGB

Gattungsschuld

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gattungsschuld, § 243 I BGB

Gattungsschuld: Gegenstand nur nach Gattung und Menge bestimmt (z.B. 10 Kilo einer Kartoffelsorte); regelmäßig vertretbare Sachen gem. § 91 BGB, aber z.B. auch Grundstück nach Art und Lage

  • Keine Unmöglichkeit, solange nicht Konkretisierung oder ganze Gattung am Markt vernichtet

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einer Gattungsschuld?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft ein Fahrrad Modell X beim Händler H. Bevor es zur Übergabe kommt, werden alle Fahrräder Modell X aus dem Lager des H gestohlen. Kann A Übereignung und Übergabe verlangen?

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Frage 2

A kauft ein Fahrrad Modell X beim Händler H. H stellt ein Fahrrad dieses Modells für A zur Abholung vor die Werkstatt. A kommt nicht zum vereinbarten Übergabetermin. In dieser Nacht wird das Fahrrad gestohlen. Kann A Übereignung und Übergabe verlangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A bestellt in der örtlichen Manufaktur des M ein Reiskorn, auf das sein Name graviert wurde. Vereinbart wird eine Schickschuld. Der Kurier des M legt auf dem Weg zu A eine 14 km lange Strecke u.a. auf einem Waldweg zurück. Unterwegs verliert er das Reiskorn. M möchte sich die Arbeit nicht noch einmal machen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

A kauft ein Fahrrad Modell X beim Händler H. H stellt ein Fahrrad dieses Modells zur Seite und denkt sich dabei: „das ist das Fahrrad für A“. Bevor es zur Übergabe kommt, wird das Fahrrad gestohlen. Kann A Übereignung und Übergabe verlangen?

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