Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Erlöschen des Schuldverhältnisses
Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB
Hinterlegung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB
Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB: Wenn Schuldner leisten will, aber Hindernisse aus Verantwortungsbereich des Gläubigers dem entgegenstehen, kann er Leistungsgegenstand hinterlegen; insb. bei Annahmeverzug und Unsicherheiten in Person des Gläubigers
- Hinterlegung erfolgt bei Amtsgerichten, § 1 II HintO
- Begründet öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis
- Hinterlegungsgegenstände: Nur Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden und Kostbarkeiten, § 372 BGB; Bei anderen Gegenständen Selbsthilfeverkauf möglich gem. §§ 383-386 BGB und Hinterlegung des Erlöses
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter einer Hinterlegung? Wozu dient sie?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft bei Händler H ein Auto für 14.000€. Da A nur über Barmittel i.H.v. 10.000€ verfügt, gibt er sein altes Kfz in Zahlung anstelle von 4.000€. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich des Kfz?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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