Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB
Nur schuldhafte Handlung des Dritten zurechenbar
- Nicht bei Schuldunfähigkeit, §§ 827, 828 BGB
- Nicht bei Haftungsausschluss, § 276 III BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist das Verhalten auch zurechenbar, wenn das Verschulden des Dritten ausgeschlossen ist, z.B. wegen Schuldunfähigkeit oder einem Haftungsausschluss?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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