Auszug

Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB

Nur schuldhafte Handlung des Dritten zurechenbar

  • Nicht bei Schuldunfähigkeit, §§ 827, 828 BGB
  • Nicht bei Haftungsausschluss, § 276 III BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Ist das Verhalten auch zurechenbar, wenn das Verschulden des Dritten ausgeschlossen ist, z.B. wegen Schuldunfähigkeit oder einem Haftungsausschluss?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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