Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Weitere Einwendungen
Verbotsgesetz B: Schwarzarbeit, § 1 II SchwArbG
Schwarzarbeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verbotsgesetz B: Schwarzarbeit, § 1 II SchwArbG
Verbot der Schwarzarbeit, § 1 II SchwArbG
- Schutzzweck: Schutz des redlichen Handwerks, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; Schutz vor Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsausfällen; Sekundär auch Auftraggeber (in seinen Gewährleistungsrechten) geschützt, wenn schutzwürdig
- § 1 II SchwArbG ist Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB, das auch Rechtsgeschäft selbst ergreift: Zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Rechtsgeschäft (z.B. Arbeitsvertrag, Werkvertrag) nichtig, § 134 BGB
2.Wiederholen
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Frage
Welchen Schutzzweck verfolgt das Verbot der Schwarzarbeit? Welche Auswirkungen hat eine Schwarzgeldabrede auf den zugrunde liegenden Vertrag?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Klempnerin K soll die Heizung des A reparieren. Sie macht ihm ein besonders günstiges Angebot unter der Bedingung, dass A keine Rechnung benötige. A willigt ein. Nach ordnungsgemäßer Reparatur verweigert A die Zahlung. Welche Ansprüche hat K?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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