Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Anfechtung
Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 2 BGB
AnfechtungsgrundAnfechtungsgründeDrohung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 2 BGB
Voraussetzungen einer widerrechtlichen Drohung, § 123 I Alt. 2 BGB
- Drohung: Ankündigung zukünftigen Übels (jeder Nachteil), auf dessen Eintritt Drohender zumindest Einfluss zu haben vorgibt
- Widerrechtlich: Zweck, Mittel oder Zweck-Mittel-Relation verboten oder sittenwidrig; z.B. Drohung Straftat Polizei zu verraten, um Fahrrad geschenkt zu bekommen ist widerrechtliche Zweck-Mittel-Relation obwohl Zweck und Mittel rechtmäßig
- Kein Fall der Sittenwidrigkeit, § 138 BGB: § 138 BGB regelt nur den sittenwidrigen Inhalt, § 123 I Alt. 2 BGB dagegen sittenwidriges Zustandekommen; § 123 I Alt. 2 BGB würde außerdem leerlaufen, wenn das Geschäft schon wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig wäre
- Kausale Abgabe einer Willenserklärung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung begründet?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des BGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.