Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Rechtskauf, § 453 BGB
Rechtskauf
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtskauf, § 453 BGB
Verkäufer haftet für Bestand (Verität) des Rechts, aber nicht für Durchsetzbarkeit (Bonität)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Begründet die mangelnde Durchsetzbarkeit eines Rechts einen Mangel?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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