Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Sperrwirkung des EBV, § 993 I a.E. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sperrwirkung des EBV, § 993 I a.E. BGB
- Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB, und Geschäftsanmaßung, § 687 II BGB
- Trotz Sperrwirkung des EBV immer anwendbar, aus Rechtsgedanke des § 992 BGB: Vorsätzliche massiv widerrechtliche Tat verhindert immer Privilegierung des Besitzers
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Verhindert die Sperrwirkung des EBV auch die Ansprüche wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB und Geschäftsanmaßung gem. § 687 II BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. B möchte sich selbst etwas dazuverdienen, nimmt die Wohnung des A in Besitz und vermietet sie an ihren Bekannten C. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.