Auszug

Rechtskauf, § 453 BGB

Unternehmenskauf

1.
Verstehen

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Rechtskauf, § 453 BGB

Unternehmenskauf: Schuldrechtliches Geschäft abhängig von Art und Weise dinglicher Verfügung

  • Asset deal: Übertragung von Unternehmen als solches, d.h. aller einzelnen Unternehmensgegenstände („assets“) als sonstiger Gegenstand gem. § 453 I Alt. 2 BGB
  • Share deal: Übertragung der Anteile („shares“) als Recht gem. § 453 I Alt. 1 BGB
  • Aber: Erwerb von Anteilen i.H.v. beherrschende Mehrheit (Sperrminorität von 10% gem. § 50 I GmbHG überwunden) ist Erwerb von Unternehmen als solchem

2.
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Wie ist der Kauf eines Unternehmens rechtlich einzuordnen? Wie unterscheiden sich „asset deal“ und „share deal“?

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