Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Konfusion
Konfusion
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Konfusion
Konfusion: Zusammentreffen von Schuldner und Gläubiger schuldrechtlicher Forderung
- Forderung erlischt
- Ausnahme bei belasteter Forderung: Besteht weiter, z.B. Nießbrauch oder Pfandrecht eines Dritten
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Begriff „Konfusion“? Was ist die Rechtsfolge?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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