Auszug

Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Erfüllung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Erfüllung, § 362 I BGB: Bewirken der Leistung

  • Regelmäßig durch Leistungserfolg: z.B. beim Kaufvertrag Übergabe und Übereignung gem. § 433 I 1 BGB
  • Sonst durch Leistungshandlung: Wenn kein Erfolg gefordert (z.B. beim Dienstvertrag)
  • Schuldverhältnis erlischt, § 362 I BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was passiert, wenn die Leistung vollständig erbracht wird?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft bei Händler H ein Auto für 14.000€. Da A nur über Barmittel i.H.v. 10.000€ verfügt, tritt er dem H einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung i.H.v. 4.000€ gegen seinen Schuldner S ab. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich dieses Anspruchs?

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Frage 2

A kauft bei Händler H ein Auto für 14.000€. Da A nur über Barmittel i.H.v. 10.000€ verfügt, gibt er sein altes Kfz in Zahlung anstelle von 4.000€. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich des Kfz?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

Welche Aussagen über die Erfüllung sind richtig?

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Frage 4

A ist neun Jahre alt. Mit Einwilligung seiner Eltern schließt er einen Kaufvertrag über einen neuen Schulranzen mit Händler H. H bringt dem A den Schulranzen am nächsten Tag, als die Eltern nicht da sind. A hat an diesem Tag aber Ärger von seinem Lehrer bekommen und beschließt, nie wieder zur Schule zu gehen. Daher zerstört er den neuen Schulranzen. Als die Eltern heim kommen sind sie entsetzt. Sie verlangen von H Lieferung eines neuen Schulranzens. Zu Recht?

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