Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Kompensation, §§ 250, 251 BGB
Kompensation
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kompensation, §§ 250, 251 BGB
Arten der Kompensation
- Nach erfolglosem Ablauf angemessener Frist, § 250 BGB
- Frist entbehrlich bei Erfüllungsverweigerung durch Schuldner
- Wenn Herstellung nicht möglich oder ausreichend, § 251 I BGB: Sache nicht mehr in gleichen oder ursprünglichen Zustand versetzbar und Herstellung gleichartiger und gleichwertiger Sache unmöglich; z.B. Sachzerstörung
- Herstellung erfordert unverhältnismäßige Aufwendung, § 251 II BGB
- Heilbehandlungskosten von Tieren, § 251 II 2 BGB: Nicht unverhältnismäßig, nur weil erheblich über Wert des Tieres (aus Gründen des Tierschutzes)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Schadenspositionen sind nach §§ 250 und 251 I und II ersatzfähig?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B vollständig und irreparabel zerstört wird. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Autos oder auf Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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