Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Partnervermittlung
PartnervermittlungPartnerservice
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Partnervermittlung
Partnervermittlung / Partnerservice: Vermittlung einer Partnerschaft, die nicht zwangsläufig auf Eheschließung gerichtet, z.B. Parship, Elitepartner usw.
- Nicht im BGB geregelt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Partnervermittlungsvertrag? Wo finden sich Vorschriften darüber im Gesetz?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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