Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis
SchuldverhältnisSchuldverhältnisse
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Das Schuldverhältnis
Schuldverhältnis
- Schuldverhältnis im weiteren Sinne: Rechtsverhältnis als Ganzes; Gesamtheit von Rechten und Pflichten zwischen Gläubiger und Schuldner; z.B. Rechtsverhältnis aus Kaufvertrag gem. § 433 BGB; Begriff so zu verstehen z.B. in §§ 280 I, 425 I BGB
- Schuldverhältnis im engeren Sinne: Einzelne Forderung (Obligation); rechtliche Sonderverbindung kraft derer Gläubiger von Schuldner geschuldetes Verhalten (Leistung) fordern kann; z.B. Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB; Begriff so zu verstehen z.B. in §§ 241 I, 362 I BGB
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