Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB
Voraussetzungen
- Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
- Durch Leistung des Kondiktionsgläubigers: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
- Ursprünglich bestehender Rechtsgrund nachträglich weggefallen; z.B. Versicherung leistet Ersatz für gestohlenes Auto, später Auto wiedergefunden
- Insb. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
- Auflösende Bedingung, § 158 II BGB
- Befristung, §§ 163, 158 BGB
- Vertragsaufhebung, § 311 BGB
- Minderung der Miete, § 536 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 812 I 2 Alt. 1 BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?
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