- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB
1.Verstehen
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB
Voraussetzungen
Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
Durch Leistung des Kondiktionsgläubigers: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Ursprünglich bestehender Rechtsgrund nachträglich weggefallen; z.B. Versicherung leistet Ersatz für gestohlenes Auto, später Auto wiedergefunden
Insb. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Auflösende Bedingung, § 158 II BGB
Befristung, §§ 163, 158 BGB
Vertragsaufhebung, § 311 BGB
Minderung der Miete, § 536 BGB
2.Wiederholen
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 812 I 2 Alt. 1 BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?
A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?
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