Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (c.i.c.), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
1.Verstehen
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Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (c.i.c.), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
Konkurrenzen
- Arglistige Täuschung, § 123 I Alt. 1 BGB: Abschließende Sonderregel
- Verdrängt c.i.c. wegen Vertragsschluss aufgrund arglistiger Täuschung, soweit Arglist (insb. Vorsatz) vorliegt
- Aber bei fahrlässiger Täuschung c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
Kaufrechtliche Gewährleistung, §§ 434 ff. BGB: Abschließende Sonderregel
- Verdrängt c.i.c. bei Fahrlässigkeit des Verkäufers
- Aber bei Arglist des Verkäufers (Vorsatz) Anspruchskonkurrenz (beide Ansprüche nebeneinander durchsetzbar)
2.Wiederholen
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Frage
In welchen relevanten Fällen wird der Schadensersatzanspruch aus c.i.c. von spezielleren Ansprüchen verdrängt?
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