Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
Häufig verbundene Verträge gem. §§ 358 ff. BGB bei Finanzierungsgeschäften
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Besonderheit ist zu beachten, wenn das Darlehen zur Finanzierung eines anderen Geschäfts dient?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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