Auszug

Scheingeschäft B: Schwarzkauf

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Scheingeschäft B: Schwarzkauf

Rückzahlungsanspruch des Käufers, wenn Kaufpreis bereits geleistet und keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt

  • Allgemeine Leistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 1 BGB
    • Ausgeschlossen wegen Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB
  • Zweckverfehlungskondiktion, § 812 I 2 Alt. 2 BGB
    • Anspruch besteht, da Kaufpreis gezahlt, um Verkäufer zur Konvaleszenz gem. § 311b I 2 BGB durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch zu bewegen

2.
Wiederholen

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Frage

Hat der Käufer beim Schwarzkauf nach Zahlung des Kaufpreises einen Rückzahlungsanspruch, wenn die Eintragung ins Grundbruch nicht erfolgt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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Frage 2

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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