Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang kraft Gesetzes
Verarbeitung, § 950 BGB
Verarbeitung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verarbeitung, § 950 BGB
- Hersteller erwirbt Eigentum: Wem objektiv und nach Verkehrsanschauung Arbeitserfolg zuzurechnen; in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse Produktion erfolgt (Produktions- und Absatzrisiko, ökonomisch Produktion lenkend)
- Es sei denn Arbeitswert (Wertschöpfung) erheblich geringer (weniger als 60% des Stoffwerts), § 950 I 1 BGB
- Ausnahme fremdwirkende Verarbeitung für jemand anderen: Insb. Verarbeitungsklausel
- Anspruch auf Entschädigung für Rechtsverlust gem. § 951 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wer hat Eigentum, wenn eine Sache verarbeitet wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Handwerker H verarbeitet für Unternehmerin U ein Stück Metall, das U gehört, zu einem kunstvollen Schmuckstück. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
Verkäufer V verkauft Käufer K eine Sache unter Eigentumsvorbehalt. Es wird zusätzlich eine Verarbeitungsklausel vereinbart. K verarbeitet die Sache weiter. Wie ist die Eigentumslage zu bewerten?
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Frage 4
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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