- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang kraft Gesetzes
Verarbeitung: Verarbeitungsklausel
1.Verstehen
Verarbeitung: Verarbeitungsklausel
Verarbeitungsklausel bei Eigentumsvorbehalt (regelmäßig verlängerter Eigentumsvorbehalt)
Vorbehaltsverkäufer will nicht sein Eigentum verlieren durch Verarbeitung durch den Vorbehaltskäufer: Sog. Verarbeitungsklausel sichert ihn dagegen ab
Vorbehaltskäufer verpflichtet sich darin, für Vorbehaltsverkäufer zu verarbeiten: Fremdwirkende Verarbeitung
Interessenausgleich: So bleibt einerseits die Kaufpreisforderung weiterhin durch Eigentumsvorbehalt (verlängerter Eigentumsvorbehalt) gesichert, gleichzeitig wird dem Käufer aber auch wirtschaftliche Disposition durch Verarbeitung ermöglicht (insb. damit er Kaufpreisforderung zukünftig auch erfüllen kann)
2.Wiederholen
Wie kann sich der Verkäufer bei einem Verkauf unter Eigentumsvorbehalt dagegen absichern, dass er sein Eigentum verliert, wenn der Käufer die Sache verarbeitet?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Verkäufer V verkauft Käufer K eine Sache unter Eigentumsvorbehalt. Es wird zusätzlich eine Verarbeitungsklausel vereinbart. K verarbeitet die Sache weiter. Wie ist die Eigentumslage zu bewerten?
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