Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit

Grenzen der Vertragsfreiheit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit

Gesetzliche Wertungen

  • Gesetzliche Verbote, § 134 BGB: Rechtswidrige Rechtsgeschäfte nichtig, z.B. Waffenverkauf, Drogendeal, Schwarzarbeit

  • Sittenwidrigkeit, § 138 BGB: Sittenwidrige Rechtsgeschäfte nichtig, z.B. Wucherdarlehen

  • Schikaneverbot, § 226 BGB: Rechtsausübung unzulässig (Einrede), wenn sie nur der Schädigung eines anderen dienen kann; z.B. Hecke nur zum Lichtentzug beim Nachbarn

  • Sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB: Wer vorsätzlich in sittenwidriger Weise einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet; z.B. bewusst falsches Gutachten an arglosen Käufer

  • Vorbehalt von Treu und Glauben, § 242 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Dürfen auch Verträge abgeschlossen werden, die gesetzlichen Wertungen widersprechen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft sich ein Auto und möchte dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen. Weil A aber in der Vergangenheit bereits viele Unfälle verursacht hat, weigert sich der Versicherer V den A als Kunden anzunehmen, da die Kalkulation des V ergibt, dass das Geschäft sich für ihn voraussichtlich nicht lohnen wird. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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