- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit
1.Verstehen
Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit
Gesetzliche Wertungen
Gesetzliche Verbote, § 134 BGB: Rechtswidrige Rechtsgeschäfte nichtig, z.B. Waffenverkauf, Drogendeal, Schwarzarbeit
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB: Sittenwidrige Rechtsgeschäfte nichtig, z.B. Wucherdarlehen
Schikaneverbot, § 226 BGB: Rechtsausübung unzulässig (Einrede), wenn sie nur der Schädigung eines anderen dienen kann; z.B. Hecke nur zum Lichtentzug beim Nachbarn
Sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB: Wer vorsätzlich in sittenwidriger Weise einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet; z.B. bewusst falsches Gutachten an arglosen Käufer
Vorbehalt von Treu und Glauben, § 242 BGB
2.Wiederholen
Dürfen auch Verträge abgeschlossen werden, die gesetzlichen Wertungen widersprechen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A kauft sich ein Auto und möchte dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen. Weil A aber in der Vergangenheit bereits viele Unfälle verursacht hat, weigert sich der Versicherer V den A als Kunden anzunehmen, da die Kalkulation des V ergibt, dass das Geschäft sich für ihn voraussichtlich nicht lohnen wird. Welche Aussagen sind richtig?
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