Auszug

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

AufrechnungAufrechnungslageAktivforderungPassivforderungAufrechnungsverbot

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Voraussetzungen

  1. Aufrechnungslage, § 387 BGB
    1. Wechselseitigkeit der Forderungen: Gläubiger eines Anspruchs jeweils Schuldner des anderen
      • Gegenseitigkeit i.S.d. §§ 320 ff. BGB: Wechselseitige Forderungen aus selbem Schuldverhältnis
    2. Gleichartigkeit des Leistungsgegenstandes: Beide Geldschulden oder Gattungsschulden gleicher Gattung
    3. Gegenforderung / Aktivforderung besteht und ist durchsetzbar (insb. Fälligkeit)
      • Aktivforderung ist die eigene Forderung des Aufrechnenden; Forderung mit der aufgerechnet wird
      • Verjährung gem. § 215 BGB nicht hindernd, wenn bei Entstehung der Aufrechnungslage noch nicht verjährt
    4. Hauptforderung / Passivforderung ist erfüllbar (keine Fälligkeit erforderlich)
      • Passivforderung ist die Forderung des Aufrechnungsgegners, die erlöschen soll („Forderung des anderen Teils“, „ihm obliegende Forderung“); Forderung gegen die aufgerechnet wird
  2. Aufrechnungserklärung, § 388 BGB
  3. Kein Ausschluss der Aufrechnung / Aufrechnungsverbot, §§ 390-394 BGB: Aufrechnungsverbot aus Vertrag oder Gesetz
    • Insb. beschlagnahmte Forderungen, § 392 BGB, und unpfändbare Forderungen, §§ 392, 394 BGB
    • Insb. Forderungen aus unerlaubter Handlung, § 393 BGB: Zur Vermeidung von Selbstjustiz („Privatrache“); gilt nur für Schädiger, nicht für Geschädigten; gilt auch wenn Konkurrenz zwischen vertraglichen und deliktischen Ansprüchen
    • Beachte § 309 Nr. 3 BGB für in AGB vereinbarte Aufrechnungsverbote
    • Daneben auch Aufrechnungsverbote des Insolvenzrechts, §§ 94 ff. InsO

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Unter welchen Voraussetzungen kann man wirksam aufrechnen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft bei B im Jahr 2019 einen Computer für 10.000€. A zahlt nicht. Im Jahr 2022 kauft B bei A einen Gebrauchtwagen für 10.000€. B zahlt nicht. Im Jahr 2024 erklärt B die Aufrechnung der zwei Forderungen. A beruft sich auf Verjährung und verlangt Zahlung. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau