Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB
Pauschalreiserechtliches MängelgewährleistungsrechtMängelgewährleistungMängelgewährleistungsrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB
Pauschalreiserechtliches Mängelgewährleistungsrecht abschließend geregelt in §§ 651i ff. BGB
- Bereits ab Vertragsschluss allgemeines Leistungsstörungsrecht vollständig verdrängt
- Selbst wenn bereits erste Reiseleistung ausfällt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Gibt es wie z.B. im Kauf- und im Werkrecht auch beim Pauschalreisevertrag ein spezielles Gewährleistungsrecht oder ist immer das allgemeine Leistungsstörungsrecht anzuwenden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A bucht beim Reisebüro B eine vom Touristikkonzern R angebotene Reise mit Flug, Aufenthalt im Hotel des H und Shuttle-Service vom Flughafen zum Hotel. Er ist der Meinung, dass seine Unterbringung bei H mangelhaft ist. Wonach richten sich seine Ansprüche?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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