Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Eigentum
Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, § 1004 I BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, § 1004 I BGB
Rechtsgeschichte: Aus dem römischen Recht (lat.: „actio negatoria“; dt.: „Eigentumsfreiheitsklage“)
2.Wiederholen
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Frage
Was musst du über die geschichtliche Entwicklung des Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs wissen?
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