Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Weitere Einwendungen
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
Sittenwidrigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die guten Sitten
- Rechtsgeschäft nichtig, § 138 I BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Rechtsfolge hat es, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein Verbotsgesetz verstößt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Zwischenhändler Z möchte bei Bank B ein Darlehen aufnehmen. Zur Sicherheit tritt er all seine Ansprüche gegen Kunden an B ab. Dann kauft er Waren von Großhändler G unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, d.h. er darf die Waren sofort an Endkunden, z.B. den E, weiterveräußern, aber tritt dann zur Sicherung seine Kaufpreisforderungen an G ab. Wer ist Inhaber der Kaufpreisforderung gegen den Endkunden E?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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