Auszug

Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB

WerkvertragWerkvertragsrechtWerkrecht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB

Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB: Entgeltliche Herstellung eines Werks; z.B. Verträge über Herstellung unbeweglicher Sachen (Bauwerke) oder nicht körperliche Gegenstände (Baugutachten), Reparatur- und Wartungsverträge, Beförderung von Personen und Sachen (z.B. Taxivertrag), gastronomisches Catering

  • Arbeitserfolg geschuldet
  • Bloße Tätigkeit geschuldet (nicht auch Erfolg): Dann Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
  • Unentgeltlich: Dann Auftrag, §§ 668 ff BGB
  • Schwerpunkt auf Warenumsatz: Dann Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB, mit Montageverpflichtung, z.B. Einbau einer gekauften Navigationsgerät; z.B. nicht Austauschmotor (⇨ Werkvertrag)
  • Lieferung neu herzustellender Sache: Dann Werklieferungsvertrag, § 650 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter einem Werkvertrag? Was unterscheidet ihn vom Dienstvertrag und vom Auftrag? Wie unterscheidet er sich vom Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und vom Werklieferungsvertrag?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A beauftragt B sein Auto zu Waschen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A ist wirksam vom Vertrag mit B zurückgetreten. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A beauftragt B sein Auto zu Waschen. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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