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Ex nunc und ex tunc
1.Verstehen
Ex nunc und ex tunc
Ex nunc und ex tunc: Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts einer Rechtsfolge
Ex tunc (dt.: „von damals an“): Rückwirkend von Anfang an (Wirkung auch für die Vergangenheit); z.B. bei der Anfechtung ist die Willenserklärung von Anfang an nichtig, § 142 I BGB
Ex nunc (dt.: „ab jetzt, von nun an“): Keine Rückwirkung, Wirkung erst ab Ereignis, das Rechtsfolge auslöst (Wirkung nur für die Zukunft); z.B. beim Rücktritt vom Vertrag erlöschen Leistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft, § 346 I BGB
Regelfall: Grds. wirkt jede Rechtshandlung ex nunc
Eselsbrücke zur Unterscheidung der lateinischen Begriffe tunc und nunc: Im Wort „nunc“ steckt das deutsche Wort „nun“ (wirkt von nun an)
2.Wiederholen
Was versteht man unter den Begriffen „ex tunc“ und „ex nunc“? In welchem Zusammenhang werden sie verwendet?
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